Wir kümmern uns drum...

Wir machen das!

Sie liefern Ihr Brenngut! Wir kümmern uns um den Rest. Wir besorgen die entsprechenden Formulare und füllen diese aus. Sie müssen diese dann nur noch unterschreiben.

Den Anmeldevorgang übernehmen wir. Den Steuerbescheid, für das aus Ihrem Brenngut gebrannte Destillat, erhalten Sie dann vom Zoll direkt an Ihre Adresse.

Informationen für Stoffbesitzer

Stoffbesitzerbrennen

Sie sind Stoffbesitzer? Das bedeutet, Sie haben Obst geerntet, das Sie brennen möchten? Sie dürfen in Deutschland bis zu 50 Liter Alkohol für den Eigenbedarf brennen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind:

Das geerntete Obst haben Sie von eigenen, gepachteten oder im Nießbrauch befindlichen Grundstücken geerntet.

Anmeldung beim Zoll
Spätestens fünf Werktage vor Betriebsbeginn müssen wir Ihren Brand bei dem Hauptzollamt Stuttgart, Sachgebiet B - Arbeitsgebiet Abfindungsbrennen, anmelden. Hierfür müssen wir eine von Ihnen eigenhändig unterschriebene Abfindungsanmeldung (Formular 1221) vorlegen.

Brenngenehmigung
Liegen alle Voraussetzungen vor, erteilt Ihnen das Hauptzollamt Stuttgart aufgrund der Abfindungsanmeldung eine Brenngenehmigung, sowie einen Steuerbescheid mit vorausgefülltem Überweisungsträger.

Die im Steuerbescheid ausgewiesene Alkoholsteuer errechnet sich aus der Menge des herzustellenden Alkohols, sowie dem derzeit für Stoffbesitzer geltenden Steuersatz von 1.022 Euro je Hektoliter reinen Alkohols (Hektoliter = 100 Liter). Die Menge des herzustellenden Alkohols wird dabei amtlich geschätzt, indem die Alkoholmenge aus der Menge der Rohstoffe, die zur Alkoholerzeugung bestimmt sind, und dem amtlich festgelegten Ausbeutesatz berechnet wird.

(Preisangaben ohne Gewähr)

Informationen für Lohnbrenner

Lohnbrennen

Sie haben Obst zum Brennen, das Sie nicht aus eigenen, gepachteten oder im Nießbrauch befindlichen Grundstücken haben, z.B. vom Nachbarn. In diesem Fall dürfen Sie dieses Material zollrechtlich nur im Lohn brennen.

Das bedeutet, eine Brennerei brennt für Sie im Lohn und vergibt damit einen Teil des eigenen Brennkontingents an Sie weiter. Der eigene Ertrag der Brennerei wird dadurch kleiner. Es erhöhen sich also die Kosten, da die Brennerei weniger eigenes Brenngut verkaufen kann.

Wir bieten Lohnbrennen in Ausnahmefällen an. Bitte im Bedarfsfall anfragen.

Sonstiges

Neben der Alkoholsteuer entfallen Kosten für den Abtrieb und ggf. Zusatzleistungen, wie z.B. für Reinigung mitgebrachter oder bei uns gemieteten Behältnissen, etc. an.